Bedingungen
nextlevl research GmbH
Burggrafendamm 38
27753 Delmenhorst
Deutschland
Nachfolgend bezeichnet als: nextlevl
Geschäftsführer: Edgar Kary
Sitz der Gesellschaft: Delmenhorst, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 35316 HB
Steuernummer: 57 201 06592
E-Mail: info@nextlevl.de
Verantwortlich für den folgenden Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV.
Active Sourcing as a Service
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Dienstleistung „Active Sourcing as a Service“ ist die nextlevl research GmbH, Burggrafendamm 38, 27753 Delmenhorst, Deutschland, nachfolgend „nextlevl“ genannt.
(2) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Buchungen der Dienstleistung „Active Sourcing as a Service“, insbesondere für Buchungen und Zahlungen über einen von nextlevl bereitgestellten Stripe-Checkout oder Zahlungslink.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen nextlevl und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) „Active Sourcing as a Service“ ist eine zeitlich begrenzte Recruiting-Dienstleistung zur systematischen Identifikation, Direktansprache, Qualifizierung und Gewinnung potenziell geeigneter Kandidaten für die mit dem Auftraggeber abgestimmten Zielpositionen.
(2) nextlevl unterstützt den Auftraggeber während der vereinbarten Vertragslaufzeit insbesondere bei:
– Definition und Schärfung des Such- und Anforderungsprofils,
– Analyse relevanter Kandidatenmärkte und Zielgruppen,
– Entwicklung einer geeigneten Active-Sourcing-Strategie,
– Identifikation potenziell geeigneter Kandidaten,
– Direktansprache ausgewählter Kandidaten über geeignete Recruiting-, Karriere- und Business-Netzwerke,
– Durchführung geeigneter Follow-up-Aktivitäten,
– Kommunikation mit interessierten Kandidaten,
– Vorqualifizierung interessierter Kandidaten,
– Übergabe geeigneter und interessierter Kandidaten an den Auftraggeber sowie
– laufender Abstimmung und Optimierung der Active-Sourcing-Aktivitäten.
(3) Das konkrete Suchprofil, die zu bearbeitenden Positionen, Zielgruppen, Prioritäten und sonstigen Suchparameter werden zwischen nextlevl und dem Auftraggeber zu Beginn der Zusammenarbeit abgestimmt.
(4) nextlevl schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.
(5) Insbesondere besteht keine Garantie für eine bestimmte Anzahl identifizierter oder interessierter Kandidaten, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Einstellungen oder für die Besetzung einer Vakanz innerhalb der Vertragslaufzeit.
(6) Die Reaktion potenzieller Kandidaten sowie deren Interesse an einer Position liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von nextlevl.
§ 3 Vertragslaufzeit und Projektbeginn
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt drei Monate.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem zwischen nextlevl und dem Auftraggeber vereinbarten Projektstart. Sofern kein abweichender Projektstart vereinbart wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit Vertragsschluss.
(3) Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten dreimonatigen Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(4) Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
(5) Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit bedarf einer neuen Vereinbarung zwischen nextlevl und dem Auftraggeber.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die vollständige Vertragslaufzeit von drei Monaten beträgt insgesamt 11.250,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Gesamtvergütung wird mit Vertragsschluss vollständig fällig und als Einmalzahlung entrichtet.
(3) Die rechnerische monatliche Vergütung von 3.750,00 Euro netto dient ausschließlich der Kalkulation. Sie begründet weder eine monatliche Zahlungsweise noch eine monatliche Kündigungsmöglichkeit.
(4) Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
(5) Mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs und Annahme der Buchung durch nextlevl kommt der Vertrag zustande, sofern nicht bereits zuvor auf anderem Wege ein Vertrag geschlossen wurde.
(6) Die Vergütung bezieht sich auf die vollständige dreimonatige Vertragslaufzeit. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.
(7) Eine anteilige Erstattung der Vergütung bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen oder bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt nicht. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Qualität und Geschwindigkeit des Active Sourcings hängen wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen nextlevl und dem Auftraggeber ab.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
– die für die Suche erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitzustellen,
– ein realistisches und hinreichend konkretes Anforderungsprofil zur Verfügung zu stellen bzw. gemeinsam mit nextlevl zu definieren,
– einen geeigneten Ansprechpartner für die Zusammenarbeit zu benennen,
– notwendige Abstimmungen zeitnah durchzuführen,
– Feedback zu vorgestellten oder übergebenen Kandidaten zeitnah zu übermitteln,
– wesentliche Änderungen des Anforderungsprofils unverzüglich mitzuteilen und
– übergebene Kandidaten professionell und innerhalb angemessener Zeit weiterzubearbeiten.
(3) Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von nextlevl.
(4) Kann nextlevl vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch bestehen, soweit nextlevl die Nichtleistung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Durchführung des Active Sourcings
(1) nextlevl entscheidet unter Berücksichtigung des vereinbarten Suchprofils und der Interessen des Auftraggebers nach pflichtgemäßem Ermessen über die operative Durchführung der Active-Sourcing-Aktivitäten.
(2) Hierzu können insbesondere professionelle Business-Netzwerke, Karriereplattformen, Recruiting-Plattformen, öffentlich zugängliche Quellen, Datenbanken sowie weitere geeignete Recruiting-Kanäle eingesetzt werden.
(3) nextlevl ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, geeignete technische Systeme, Softwarelösungen sowie qualifizierte externe Dienstleister einzusetzen, soweit dies unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolgt.
(4) Die Identifikation und Auswahl potenzieller Kandidaten erfolgt auf Basis des mit dem Auftraggeber vereinbarten Suchprofils sowie der nextlevl zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
(5) nextlevl ist berechtigt, die Suchstrategie, Ansprache und eingesetzten Kanäle während der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern dies nach fachlicher Einschätzung zur Verbesserung der Suche sinnvoll erscheint.
§ 7 Kandidaten und Einstellungsentscheidung
(1) nextlevl unterstützt den Auftraggeber bei der Identifikation und Kontaktaufnahme mit potenziell geeigneten Kandidaten und kann diese vor der Übergabe an den Auftraggeber vorqualifizieren.
(2) Die abschließende Prüfung der fachlichen, persönlichen und sonstigen Eignung eines Kandidaten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
(3) Die Entscheidung darüber, ob ein Kandidat zu weiteren Gesprächen eingeladen, eingestellt oder anderweitig beschäftigt wird, trifft ausschließlich der Auftraggeber.
(4) Ein Arbeits-, Dienst-, Werk- oder sonstiges Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kandidaten zustande.
(5) nextlevl übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, Unterlagen, Qualifikationen, Zeugnissen oder sonstigen Informationen, die ein Kandidat gegenüber nextlevl oder dem Auftraggeber macht, soweit nextlevl deren Unrichtigkeit nicht kannte oder kennen musste.
(6) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor einer Einstellung oder Beauftragung sämtliche für ihn erforderlichen Prüfungen vorzunehmen.
§ 8 Änderungen des Suchauftrags
(1) Die Leistungserbringung basiert auf dem zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbarten Such- und Anforderungsprofil.
(2) Übliche Anpassungen und Optimierungen des Suchprofils während der Vertragslaufzeit sind Bestandteil der Zusammenarbeit.
(3) Wesentliche Änderungen des ursprünglichen Suchauftrags können einen zusätzlichen Leistungsumfang darstellen. Dies gilt insbesondere bei:
– vollständigem Wechsel der gesuchten Position,
– Aufnahme zusätzlicher, wesentlich abweichender Positionen,
– erheblicher Änderung der Seniorität oder fachlichen Ausrichtung,
– grundlegender Veränderung der Zielgruppe oder
– wesentlicher geografischer Erweiterung der Suche.
(4) Soweit eine solche Änderung einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht, stimmen nextlevl und der Auftraggeber vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen eine Anpassung des Leistungsumfangs und gegebenenfalls der Vergütung ab.
§ 9 Keine Exklusivität
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Zusammenarbeit nicht exklusiv durchgeführt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit eigene Recruiting-Aktivitäten durchzuführen sowie weitere Recruiting-Dienstleister einzusetzen.
(3) Hieraus entsteht kein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der mit nextlevl vereinbarten Vergütung.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere interne Unternehmensinformationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vergütungsinformationen, Recruiting-Strategien, Suchprofile, Kandidateninformationen sowie sonstige Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) nextlevl verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten von Kandidaten dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für legitime Recruiting-, Auswahl- und Einstellungsprozesse und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden.
(3) Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme weitere Verarbeitung der ihm übermittelten Kandidatendaten in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
(4) Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nextlevl ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
(5) Soweit aufgrund der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO oder einer anderen datenschutzrechtlichen Zusatzvereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Von nextlevl erstellte Konzepte, Suchstrategien, Ansprachekonzepte, Vorlagen, Texte, Auswertungen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks verwendet werden.
(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung dieser Inhalte außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von nextlevl, soweit die entsprechenden Inhalte urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sind.
(3) Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber.
§ 13 Haftung
(1) nextlevl haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von nextlevl auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
(5) nextlevl haftet nicht für unternehmerische oder personalwirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage von Kandidatenprofilen, Gesprächen, Empfehlungen oder sonstigen im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Informationen getroffen werden, soweit nextlevl keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 14 Vorzeitige Beendigung
(1) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten dreimonatigen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 15 Kein Widerrufsrecht
(1) Die Dienstleistung „Active Sourcing as a Service“ richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher.
(2) Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen nextlevl und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
nextlevl research GmbH
Burggrafendamm 38
27753 Delmenhorst
Deutschland
Geschäftsführer: Edgar Kary
Sitz der Gesellschaft: Delmenhorst
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 35316 HB
Stand: 01. September 2026
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